Gesetzliche Grundlagen
Die Verordnung über die Benützung der öffentlichen Anlagen bildet die gesetzliche Grundlage.
Die einzelnen Beschriebe und Tarife zu den Objekten finden Sie unter den jeweiligen Objekten als Download.
Fragen über die genaue Höhe der geschuldeten Anlagegebühren sind zu richten an die Bauabteilung (062 956 51 41 / bauabteilung@herzogenbuchsee.ch)
